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Wer muss die EU-Konformitätserklärung für Verpackungen unterschreiben?

Einkaufen Juni 01, 2026

Eine der häufigsten Fragen zu den neuen Verpackungsregeln ist zugleich eine der am leichtesten falsch beantworteten: Wer ist eigentlich für die EU-Konformitätserklärung verantwortlich? Viele glauben, der Lieferant kümmere sich darum, oder sie seien als kleines Unternehmen befreit. Beides kann teuer werden. Hier sind die Antworten, Frage für Frage.

Wer erstellt die Erklärung?

Der Hersteller. Und „Hersteller“ ist weiter gefasst, als viele denken. Wenn Sie Ihre eigene Marke auf ein Produkt setzen, gelten Sie als Hersteller der Verpackung, auch wenn ein Dritter sie physisch produziert. Es genügt also nicht, auf die Druckerei oder den Verpackungslieferanten zu zeigen. Bringen Sie die Ware unter Ihrem Namen in Verkehr, ist die Erklärung Ihre Verantwortung.

Was gilt bei Import aus Nicht-EU-Ländern?

Dann tragen Sie als Importeur die Verantwortung. Der Importeur muss sicherstellen, dass Erklärung und technische Dokumentation existieren und vorgezeigt werden können. Für Hersteller außerhalb der EU geschieht das meist über einen Bevollmächtigten innerhalb der EU.

Und als Händler?

Leichter als der Hersteller, aber nicht frei. Händler müssen prüfen, dass Erklärung und Dokumentation vorhanden sind, und darauf verweisen können. Sie erstellen die Erklärung nicht selbst, dürfen aber auch keine Verpackung weiterverkaufen, wenn die Dokumentation erkennbar fehlt.

Sind kleine Unternehmen ausgenommen?

Nein. Es gibt keine Ausnahme für kleine Hersteller. Kleinstunternehmen können sich für die technische Dokumentation auf ihre Lieferanten stützen, aber die Verantwortung dafür, dass eine gültige Erklärung vorliegt, bleibt bei dem, der die Verpackung in Verkehr bringt.

Wer unterschreibt konkret?

Eine Person beim Hersteller, mit Name und Funktion, dazu Ort und Datum. Mit der Unterschrift übernimmt das Unternehmen in eigener Verantwortung, dass die Verpackung den Regeln entspricht. Das ist keine Formsache: Es sollte jemand sein, der für die dahinterliegende Dokumentation einstehen kann.

Was, wenn die Verantwortung unklar ist?

Dann klären Sie sie schriftlich, vor August 2026. Der häufigste Fehler ist, dass Marke und Lieferant jeweils annehmen, der andere erstelle die Erklärung, und am Ende tut es niemand. Halten Sie fest, wer die Erklärung erstellt, wer die Dokumentation hält und wer sie aktualisiert. Für einen Überblick über die Rollen in der Kette erklärt Repax, was gilt, damit Sie Ihre eigene Verantwortung richtig einordnen.

Kurz zusammengefasst

  • Hersteller (auch Markeninhaber): erstellt die Erklärung.
  • Importeur: stellt sicher, dass sie existiert, oft über einen Bevollmächtigten.
  • Händler: prüft, dass sie existiert.
  • Kleine Unternehmen: keine Ausnahme, dürfen sich aber auf Lieferanten stützen.

Häufige Fragen

Kann unser Lieferant für uns unterschreiben?

Der Lieferant kann die Dokumentation liefern, aber wer die Verpackung in Verkehr bringt, bleibt verantwortlich für eine gültige Erklärung. Klären Sie, wer unterschreibt.

Wir importieren nur Produkte, keine Verpackung. Gilt es dann?

Kommen die Produkte in Verpackung, die Sie auf den EU-Markt bringen, fällt diese darunter.

Was, wenn die Rollen unklar bleiben?

Schriftlich klären, vor August 2026, damit nicht jeder auf den anderen zeigt.

Dieser Artikel ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Prüfen Sie in der EU-Verpackungsverordnung (2025/40), was für Ihre Märkte gilt.

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